Eintracht Frankfurt ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes mit einer Geldstrafe in Höhe von 41 000 Euro belegt worden.
Mit dem Urteil wurde ein unsportliches Verhalten der Anhänger des Bundesligisten im Achtelfinale des DFB-Pokals gegen Zweitliga-Tabellenführer Darmstadt 98 geahndet. In der Partie am 7. Februar dieses Jahres hatten Eintracht-Fans mindestens 41 pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Der Verein, der bis zu 13.600 Euro der Gesamtsumme für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann, hat dem Urteil nach Angaben des DFB zugestimmt.