Das Landgericht Dortmund hat ein Ordnungsgeld gegen DFB verhängt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Bernd Thissen/dpa)

Das Landgericht Dortmund hat den Deutschen Fußball-Bund zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 150.000 Euro verpflichtet.

Der DFB bestätigte entsprechende Medienberichte. Hintergrund ist ein Rechtsstreit um geplante Beschränkungen für Spielervermittler. Dazu hatte das Gericht im Mai ein Urteil zugunsten der Vermittler verhängt.

«Der DFB hält beide Entscheidungen des Landgerichts Dortmund für falsch und wird entsprechend Rechtsmittel einlegen. Unabhängig hiervon wird der DFB die ihm durch das Urteil vom 3. Mai 2023 auferlegten Pflichten selbstverständlich weiterhin beachten», teilte der Verband dazu mit.

Anlass für das nun verhängte Ordnungsgeld ist DFB-Angaben zufolge, dass das Gericht Verstöße beim Verband festgestellt habe. Sie bezögen sich auf die in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren auferlegte Pflicht, einige Regelungen des FIFA Football Agent Reglements vorläufig nicht in eigenes Verbandsrecht zu überführen, anzuwenden oder durchzusetzen oder durchsetzen zu lassen.

Regelungen wettbewerbswidrig

Das Gericht hatte dem Fußball-Weltverband FIFA und DFB nach Klagen von zwei Spielervermittlern und einer Spielervermittler-GmbH untersagt, ein neues Reglement anzuwenden, das am 1. Oktober vollständig in Kraft treten soll. Spielervermittler dürfen demnach vorerst weiter ohne die geplanten Einschränkungen Transfers abwickeln. Die Kläger hatten argumentiert, dass die am 9. Januar teilweise in Kraft getretenen Regelungen sowohl nach europäischen Vorgaben als auch deutschem Recht wettbewerbswidrig seien und sie dem Kartellverbot unterliegen würden. Das Gericht folgte dieser Argumentation.

Auch Roger Wittmann, einer der führenden deutschen Spielervermittler, hat gegen die Reform geklagt. Der Bundesgerichtshofs (BGH) hatte Mitte Juni beschlossen, das Reglement dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dieser soll entscheiden, inwiefern das europäische Kartellverbot dafür gilt. Das BGH-Verfahren wird so lange ausgesetzt.

Der Internationale Sportgerichtshof Cas hatte vor einigen Wochen nach einer Klage der Professional Football Agents Association (Profaa) zugunsten der FIFA und deren Beschränkungen geurteilt.

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