Die HSV-Mannschaft feiert mit den Fans den Sieg bei Rot-Weiss Essen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Federico Gambarini/dpa)

Der Sportrechtsanwalt René Lau sieht in den von HSV-Fans beklagten «übergriffigen Kontrollen» des Sicherheitspersonals vor der Pokal-Partie bei Rot-Weiss Essen eine klare Grenzüberschreitung.

«Im Gesetz steht sicherlich nicht, dass man in den Schritt fassen darf oder in den BH-Bereich», sagte der Jurist auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Anhänger von Fußball-Zweitligist Hamburger SV hatten diese Vorwürfe gegen das Sicherheitspersonal erhoben, der Revierclub wies das zurück. «Im Raum stehen die Tatbestände der Nötigung und tätlichen Beleidigung», erklärte Lau. 

«Unverhältnismäßige und übergriffige Kontrollen»

Es habe «unverhältnismäßige und übergriffige Kontrollen» gegeben, schrieb die Fanhilfe Nordtribüne auf ihrer Internetseite. Anhänger hätten über Griffe in den Intimbereich berichtet, hieß es weiter. Essen wies dies zurück. «Die Einlasskontrollen wurden allesamt im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen und des Qualifizierungskonzeptes für den Sicherheits- und Ordnungsdienst des DFB durchgeführt», teilte RWE mit.

Eine strafrechtliche Verfolgung der Vorwürfe könnte nach Einschätzung von Lau schwierig werden: «Betroffene können Strafanzeige stellen, aber das wird schwierig werden, weil man den einzelnen Security-Mitarbeiter nennen muss, denn man redet dabei von einer individuellen Schuld, das Sicherheitsunternehmen an sich kann man vorerst nicht angehen.» 

Lau erklärte, dass die Security nur das ihr übertragene Hausrecht durchsetzen könne. «Wenn ein Mitarbeiter die Vermutung hat, dass dort eine Straftat vorliegt, muss er die Polizei einschalten. Die Polizei hat dann noch mal mehr Rechte bei der Überprüfung, darf aber bei Weitem auch nicht alles bei der Durchsuchung machen.» 

Laut RWE hatte das Personal zunächst neun pyrotechnische Gegenstände gefunden. Daraufhin seien die Kontrollen verstärkt worden, wodurch unter anderem insgesamt 14 Pyro-Gegenstände gefunden worden waren. «Auch das Auffinden von einzelnen verbotenen Gegenständen rechtfertigt diese Grenzüberschreitung nicht», schrieb die Fanhilfe Nordtribüne. Der HSV war durch das 4:3 in der Verlängerung am Sonntag in die zweite Runde des DFB-Pokals eingezogen.

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