Am 4. März beginnt vor dem Landgericht Frankfurt/Main das Verfahren um die Sommermärchen-Affäre gegen drei ehemalige DFB-Spitzenfunktionäre. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Peter Kneffel/dpa)

Am 4. März beginnt vor dem Landgericht Frankfurt/Main das Verfahren um die Sommermärchen-Affäre gegen drei ehemalige DFB-Spitzenfunktionäre. Dies bestätigte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur.

Zuerst hatte die «Sportbild» berichtet, dass das Landgericht entsprechende Ladungen für März verschickt habe. Den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes, Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger, sowie dem früheren Generalsekretär Horst R. Schmidt wird Steuerhinterziehung vorgeworfen.   

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Mai das zuvor Ende Oktober 2022 vom Landgericht   eingestellte Verfahren gegen das Trio wieder in Gang gesetzt. Das OLG teilte damals mit, dass der ergangene Einstellungsbeschluss des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren fortzuführen sei.

Juristisches Nachspiel

Damit dürfte es bei der bislang dürftigen Aufarbeitung der Geschehnisse rund um die Fußball-WM 2006 in Deutschland doch noch zu einem juristischen Nachspiel vor einem deutschen Gericht kommen. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftssteuer, Solidarzuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 vor. Zwanziger, Niersbach und Schmidt hatten stets alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Das Landgericht hatte das Verfahren am 27. Oktober vergangenen Jahres wegen des zu beachtenden Doppelbestrafungsverbots eingestellt, nachdem zuvor ein Verfahren in der Schweiz aufgrund der Verjährung eingestellt worden war.  

Im Kern ging es um eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro des DFB über den Weltverband FIFA an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als Beitrag für eine Gala zur WM 2006 deklariert, die nie stattfand. Im Jahr 2002 hatte Franz Beckenbauer in seiner Funktion als WM-Organisationschef ein Darlehen von Louis-Dreyfus in gleicher Höhe erhalten, das letztlich auf Konten des einstigen FIFA-Finanzfunktionärs Mohamed bin Hammam verschwand.

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