Der Einspruch der Abstiegskandidaten FC St. Pauli und Holstein Kiel in der Berufungsverhandlung um den Feuerzeugwurf-Eklat aus der Bundesliga wurde zurückgewiesen. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt/Main entschied, dass die Berufungen gegen das Urteil unzulässig sind.
Die beiden Vereine waren nicht am skandalösen Spiel zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum am 14. Dezember beteiligt, sahen jedoch eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsintegrität, insbesondere im Abstiegskampf.
Das Sportgericht des DFB hatte in erster Instanz entschieden, dass das Spiel nicht mit einem Unentschieden (1:1) gewertet wird, sondern mit 2:0 für die Bochumer. Die Partie im Stadion An der Alten Försterei wurde in der 92. Minute für über 25 Minuten unterbrochen, nachdem der Bochumer Torwart Patrick Drewes von einem Feuerzeug getroffen wurde, das aus dem Block der Union-Fans geworfen wurde.
Zusätzlich zu Union Berlin legten auch St. Pauli, aktuell auf dem 15. Platz, und Kiel, das Tabellen-Schlusslicht, Berufung gegen das Urteil des Sportgerichts ein. Zu Beginn der neuen Verhandlung entschied das DFB-Bundesgericht unter dem Vorsitz von Oskar Riedmeyer allerdings, dass die Berufungen nicht zugelassen werden.
Bochums Anwalt Christoph Schickhardt richtete sich mit einem Kommentar an die Vertreter von Kiel und St. Pauli: „Hören Sie auf mit Moral und sportlicher Integrität – Ihnen geht es doch nur um die Punkte.“ Am letzten Spieltag treffen St. Pauli und Bochum aufeinander, möglicherweise in einem entscheidenden Spiel um den Klassenverbleib.
Sollte das Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts vom 9. Januar bestätigen, würde Bochum zwei Punkte mehr in der Tabelle erhalten und den 1. FC Heidenheim, der sich nicht in den juristischen Streit einmischen wollte, um zwei Punkte überholen, wodurch Bochum auf den 16. Platz vorrücken würde. Der 1. FC Berlin, derzeit auf Platz 13, würde einen Punkt abgezogen bekommen.