Berufung im FIFA-Betrugsprozess: Blatter zeigt Zuversicht
Im Berufungsverfahren zum FIFA-Betrugsprozess zeigt Joseph Blatter Zuversicht. Der ehemalige FIFA-Präsident und Michel Platini stehen wegen eines millionenschweren Deals unter Verdacht. (Urheber/Quelle/Verbreiter: )

Vor einem Schweizer Gericht wird heute erneut ein mutmaßlicher mündlicher Millionendeal, der die Kasse des Fußball-Weltverbands FIFA betrifft, verhandelt. Joseph Blatter, der ehemalige FIFA-Präsident, behauptet, Ende der 90er Jahre zusammen mit Michel Platini, dem damaligen Präsidenten der Europäischen Fußball-Union (UEFA), per Handschlag ein Beraterhonorar von zwei Millionen Franken vereinbart zu haben. Diese Zahlung erfolgte jedoch erst 2011.

Nach einem Freispruch im Jahr 2022 steht nun die Berufung an. Blatter und Platini sehen sich ernsthaften Vorwürfen gegenüber, darunter Betrug, Urkundenfälschung und Veruntreuung.

Der 88-jährige Blatter, der deutlich angeschlagener wirkt als vor drei Jahren, äußerte sich optimistisch bei seiner Ankunft am Gericht in Muttenz bei Basel: „Ich bin sehr zuversichtlich.“ Platini, 69 Jahre alt, betrat das Gerichtsgebäude ohne ein Wort zu verlieren.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte beide Angeklagten 2022 freigesprochen, da die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage war, das Gericht von den Vorwürfen zu überzeugen. Die Richterin hatte erklärt: „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Da ein Berufungsrichter als befangen angesehen wird, wurde das Verfahren nach Muttenz bei Basel verlegt.

Blatter äußerte sich kämpferisch: „Ein mündlicher Vertrag bleibt ein mündlicher Vertrag“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur vor der Verhandlung. „Es war keine Zahlung unter dem Tisch, sondern sie wurde gemäß den Prinzipien abgerechnet, die bei der FIFA gelten.“

Für Blatter ist es entscheidend, dass der Freispruch bestätigt wird. „Wenn das Ergebnis negativ ausfällt, muss ich Energie sammeln, dann gehen wir in Berufung“, erklärte er. Auch Platini lässt über seinen Anwalt verlautbaren: „Mein Mandant bestreitet die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft vollumfänglich.“