Wechselte von Werder Bremen zu Ajax Amsterdam: Davy Klaassen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Carmen Jaspersen/dpa)

Knapp ein Jahr nach dem Verkauf von Davy Klaassen an Ajax Amsterdam liefert sich Bundesliga-Absteiger Werder Bremen vor dem Bremer Landgericht einen ungewöhnlichen Rechtsstreit mit der Beratungsagentur des niederländischen Nationalspielers.

Das bestätigte der für Personal- und Rechtsfragen zuständige Werder-Direktor Tarek Brauer dem Multimediaportal «Deichstube». Der Hintergrund: Im Profifußball endet die Sommertransferperiode für Spieler in der Regel am 31. August. Wechselt ein Spieler vor diesem Stichtag den Verein, erhält sein Berater von dem abgebenden Verein üblicherweise keine Provisionszahlungen für die dann bereits begonnene Saison mehr.

Im Jahr 2020 wurde die Wechselfrist wegen des coronabedingt verspäteten Saisonbeginns jedoch ausnahmsweise bis zum 5. Oktober ausgedehnt. Die Bremer verkauften Klaasen am 5. Oktober an den niederländischen Meister, der 28 Jahre alte Mittelfeldspieler bestritt vorher nur noch drei Ligaspiele für Werder – und trotzdem fordern seine Agenten nun eine Provision in Höhe von 250 000 Euro für die gesamte Spielzeit 2020/21, weil der Transfer nach dem im Beratervertrag festgehaltenen Stichtag 31. August vollzogen wurde.

«Ich habe so etwas in meinen zehn Jahren hier noch nicht erlebt», sagte Brauer. «Durch die Corona-Pandemie hat sich eine Ausnahmesituation und damit eine nicht vorhersehbare Veränderung der Transferperiode ergeben. Deshalb muss die Vereinbarung, dass die Provision bei einem Wechsel in der Sommer-Transferperiode wegfällt, aus unserer Sicht weiterhin wirksam sein.» Mit einem Verhandlungstermin vor dem Landgericht Bremen wird Anfang Dezember gerechnet. Ein erster Termin musste dem «Deichstube»-Bericht zufolge bereits abgesagt werden, weil der zuständige Richter ausgefallen sei.

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