Michael Gabriel sieht das DFB-Strafensystem kritisch. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Frank Rumpenhorst/dpa)

Der Bundesgerichtshof urteilt am Donnerstag (8.30 Uhr) in Karlsruhe in einem langen Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Fußball-Bund und dem FC Carl Zeiss Jena.

Der Drittligist will keine Geldstrafen unter anderem für das Zünden verbotener Pyrotechnik seiner Fans zahlen. Die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) in Frankfurt/Main sowie die Fan-Organisationen sehen die langjährige Praxis seit vielen Jahren kritisch.

«Aus Sicht der KOS und der Fanprojekte sollte ein Vorgehen nach Fanvergehen strikt täterorientiert sein, wobei der staatlichen Strafverfolgung Priorität eingeräumt werden sollte», sagte KOS-Leiter Michael Gabriel der Deutschen Presse-Agentur. «Aus unserer Perspektive sollte der Fußball unbedingt vermeiden, ein gefühltes zweites Sanktionssystem aufzubauen. Betroffene Fans beschweren sich seit Jahren über ihren Eindruck, dass sie einer Doppelbestrafung ausgesetzt sind. Hieraus speist sich nicht nur das Feindbild in Richtung Polizei, sondern auch in Richtung DFB.»

Dauerstreit um Kollektivstrafe

Die Entscheidung des BGH könnte den Dauerstreit um die Kollektivstrafe neu anfachen. Von einer Kollektivstrafe spricht man, wenn ein Sportgericht einen Club beispielsweise nach Fan-Krawalle dazu verurteilt, Spiele vor leeren Zuschauer-Blöcken oder gar im leeren Stadion auszutragen. Dagegen richten sich immer wieder Proteste der Fan-Szene.

Jena war vor dem zuständigen Schiedsgericht unterlegen. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter des BGH überprüfen nun, ob dieser Schiedsspruch Bestand haben kann. Das Frankfurter Oberlandesgericht hatte ihn in der Vorinstanz bestätigt. Der BGH kann einen Schiedsspruch nur aufheben, wenn er elementare Grundsätze der Rechtsordnung verletzt, wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch in der Verhandlung am 1. Juli erläuterte hatte.

«Mit Blick auf die Fanszenen sprechen wir von einer Vielzahl junger Menschen und die allermeisten haben ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsgefühl», sagte KOS-Chef Gabriel. «Das wird durch das spezifische Strafensystem im Fußballsport regelmäßig herausgefordert, zum Beispiel wenn große Gruppen von Fans für das Fehlverhalten einzelner bestraft werden, die sogenannten Kollektivstrafen.»

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