In der Fußball-Bundesliga wächst der Widerstand gegen die von der Politik verordneten Corona-Regeln.
Nach RB Leipzig wollen nun auch Borussia Dortmund, der 1. FC Köln und Arminia Bielfeld die mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung einhergehenden Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern auf dem Wege eines gerichtlichen Eilverfahrens überprüfen lassen. «Der nun folgende Schritt ist bedauerlich und für uns die ultima ratio. Letztlich ist es aber unsere Aufgabe, Borussia Dortmunds berechtigte Interessen zu wahren», kommentierte Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke.
BVB: „Verhältnismäßigkeit nicht gegeben“
Wie der Revierclub ankündigte, soll voraussichtlich am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ein Antrag «auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren» eingereicht werden. Der BVB hält die zurzeit gültigen Beschränkungen für «rechtswidrig». «Sie verstoßen nach Überzeugung des Fußballclubs gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Gleichbehandlungsgebot. Während in Innenbereichen trotz vergleichsweiser höherer Ansteckungsgefahr landesweit schon jetzt Veranstaltungen mit hohen prozentualen Auslastungen durchgeführt werden können, wird die Kapazität des größten deutschen Freiluftstadions gegenwärtig auf 0,92 Prozent der Gesamtkapazität beschränkt», hieß es in der BVB-Mitteilung.
Köln kündigte den Antrag eines Eilverfahrens beim Oberverwaltungsgericht Münster gar schon für diesen Montag an. Geschäftsführer Alexander Wehrle begründete den Schritt mit ähnlichen Worten. «Wir gehen davon aus, dass wir so die Obergrenze von 750 Zuschauern für Großveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen kurzfristig verändern können», sagte er: «Wir sind uns auch unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst, aber das heißt in diesem Fall, aufmerksam zu machen, wenn Maßnahmen nicht mehr nachvollziehbar und ohne Effekt erscheinen und gleichzeitig die Überlebensfähigkeit vieler Veranstalter in Kultur und Sport gefährden.»
Eilverfahren in NRW
Der Tabellen-14. aus Bielefeld wird am Dienstag beim Oberverwaltungsgericht Münster einen enstprechenden Antrag stellen. «Die aktuellen Regelungen erscheinen willkürlich. Insbesondere die regionalen Unterschiede im Umgang mit den Zulassungsbeschränkungen bei Großveranstaltungen im Freien als auch die Tatsache, dass landesweit Veranstaltungen in Innenbereichen mit einer vergleichsweise sehr hohen Auslastung stattfinden dürfen, haben uns dazu veranlasst, diesen Weg der gerichtlichen Überprüfung zu bestreiten», hieß es in einer Mitteilung der Ostwestfalen am Montag.
Der BVB erklärte, man habe «bis zum heutigen Tag vergeblich gehofft, im Dialog mit der Landesregierung zu einer ähnlich konsensualen und vor dem Hintergrund des Pandemiegeschehens selbstverständlich maßvollen Lösung kommen zu können, wie sie in Sachsen-Anhalt, Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nunmehr ermöglicht wird».
Bund und Länder hatten in der vergangenen Corona-Konferenz am 24. Januar beschlossen, dass wegen der Omikron-Variante abgewartet wird mit Öffnungsschritten für Großveranstaltungen – bis zum 9. Februar sollen einheitliche Regeln vereinbart werden. In der Folge wurde allerdings in Bayern bereits die Zulassung von bis zu 10.000 Menschen (maximal 25 Prozent der Gesamtkapazität) erlaubt. Die Landesregierung in Baden-Württemberg folgte mit einem Beschluss für die Zulassung von 6000 Menschen bei der Anwendung der 2G-plus-Regel. In Nordrhein-Westfalen sind dagegen zurzeit nur 750 Zuschauer erlaubt.