Joseph Blatter hat in seiner Vernehmung im Prozess gegen ihn und Michel Platini die Vorwürfe bestritten und eine mediale Vorverurteilung beklagt.
Es sei für ihn «total unverständlich», dass man sich wegen des Vorgangs in einem Gerichtssaal befinde, erklärte der frühere FIFA-Präsident vor dem Bundesstrafgericht im schweizerischen Bellinzona. Die Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken an Michel Platini sei beim Weltverband durch alle notwendigen Gremien gegangen. «Es ist eine geschuldete, verspätete Lohnzahlung. Das ist eine administrative Angelegenheit in einem Verein und das wird nach Zivilgesetz behandelt», sagte Blatter.
Die Befragung durch einen Staatsanwaltschaft 2015 wegen der Vorwürfe habe ihn geschockt. «Dieser Schock dauert jetzt sieben Jahre, dieser Schock ist immer noch da.» Ihm sei damals bereits die «Höchststrafe» widerfahren, er sei in der Welt «geächtet» worden. «Die Medien haben mich vorbestraft», sagte Blatter.
Blatter und Platini sollen betrogen haben
Den Angeklagten wird vorgeworfen, dass sie den Weltverband über eine angeblich noch ausstehende Forderung des früheren UEFA-Präsidenten Platinis getäuscht haben. Blatter soll laut Anklage unrechtmäßig die Zahlung der FIFA in Höhe von zwei Millionen Franken (nach heutigem Stand rund 1,92 Millionen Euro) plus Sozialversicherungsbeiträge an Platini bestätigt haben. Sie müssen sich wegen des Vorwurfs des Betrugs und weiterer Delikte verantworten.
Nach seiner Wahl zum FIFA-Chef 1998 habe er eine Zusammenarbeit mit Platini vereinbart, berichtete Blatter. Dieser habe ihm gesagt: «Ich bin eine Million wert.» Im August 1999 wurde ein auf den Jahresanfang rückdatierter Vertrag mit einem Salär von 300.000 Schweizer Franken vereinbart. Auf den Hinweis von Platini, dass dies nicht die komplette vereinbarte Summe gewesen, habe er gesagt: «Das schauen wir später.» Im Jahr 2011 sei die Summe von zwei Millionen Schweizer Franken durch Platini in Rechnung gestellt worden.
Am Donnerstag ist auch noch die Vernehmung von Platini geplant, zudem soll es die erste Zeugenvernehmung geben.