Abseits oder nicht? Kein Videobeweis bei 4:3-Tor möglich
Das Siegtor für Wolfsburg: Jonas Wind (5.v.l) köpft in der Nachspielzeit das 4:3 gegen Mainz. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Swen Pförtner/dpa)

Die 3:4-Niederlage beim VfL Wolfsburg hat beim FSV Mainz 05 gleich doppelt für Ärger gesorgt. Zum einen fiel das entscheidende Wolfsburger Tor erst in der vierten Minute der Nachspielzeit. Zum anderen räumte der Deutsche Fußball-Bund am Tag danach ein, dass trotz eines langen VAR-Checks nach dem Kopfballtreffer von Jonas Wind nicht zweifelsfrei überprüft werden konnte, ob der Däne dabei im Abseits stand oder nicht.

«Aufgrund des dichten Knäuels an Mainzer Abwehrspielern, die sich teilweise gegenseitig verdeckten, ließ sich bei den zur Verfügung stehenden Kameraperspektiven keine kalibrierte Linie ziehen, die zweifelsfrei nachgewiesen hätte, dass sich wirklich kein relevantes Körperteil eines Mainzers näher an der Torlinie befand als Winds Fußspitze», sagte Alex Feuerherdt, Kommunikationschef der DFB Schiedsrichter GmbH, dem «Kicker».

Kamera-Ausfall in Braunschweig

Konkret bedeutet dies: Schiedsrichter Timo Gerach und sein Assistent hatten das Tor zum 4:3 auf dem Spielfeld selbst gegeben. Am Ende blieb diese Entscheidung trotz aller Zweifel bestehen, weil eine Abseitsstellung nicht bewiesen werden konnte.

Vergleichbare Schwierigkeiten oder sogar Pannen beim Einsatz des Videobeweises sind selten, kommen aber vor. Im vergangenen Jahr traf Ermin Bicakcic von Eintracht Braunschweig im Zweitliga-Spiel gegen den VfL Osnabrück in der achten Minute der Nachspielzeit aus abseitsverdächtiger Position zum 3:2 für sein Team. Ein VAR-Check war trotz minutenlanger Versuche nicht möglich, weil die genau für diesen Bereich des Spielfelds installierte Kamera auf der Tribüne ausgefallen war.