Jérôme Boateng bekommt wohl keinen neuen Vertrag beim FC Bayern. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Tom Weller/dpa)

Der langjährige Nationalspieler Jérôme Boateng darf weiter auf ein Comeback beim FC Bayern München hoffen. «Wir werden es heute entscheiden, aber erst heute Nachmittag», sagte Trainer Thomas Tuchel.

«Er hat sich gut verhalten, hat gut mittrainiert. Wir haben getestet. Das werden wir heute Nachmittag mit allen Beteiligten klären und dann bekannt geben», betonte der Coach vor dem Heimspiel gegen den SC Freiburg am Sonntag (17.30 Uhr/DAZN).

Zuvor hatten verschiedene Medien berichtet, dass es kein Comeback des Abwehrspielers bei den Münchnern geben werde. Demnach erhält der Weltmeister von 2014 keinen neuen Kontrakt beim deutschen Serienmeister. Dies dementierte Tuchel mehrfach. «Wir werden es zusammen entscheiden. Diese Entscheidung hat nicht nur eine sportliche Komponente», sagte der 50-Jährige.

Der Verteidiger hatte bereits von 2011 bis 2021 beim FC Bayern gespielt. Zuletzt war Boateng, der bei Olympique Lyon nach zwei Jahren keinen neuen Vertrag erhalten hatte, vereinslos. Deshalb könnte er auch außerhalb der Transferperiode verpflichtet werden.

Beeinflusst wird das Kalkül der Münchner von der gesundheitlichen Situation der drei Innenverteidiger. Boateng hatte am Sonntag erstmals wieder beim FC Bayern mittrainiert. Auch an Folgetagen war der Abwehrspieler an der Säbener Straße im Einsatz.

Kritik an Boateng

Im öffentlichen Fokus stand zuletzt aber weniger der Sportler, sondern vor allem der Privatmann Boateng. Dieser steht vor einem neuen Strafprozess in Bayern, weil ihm vorgeworfen wird, im Sommer 2018 die damalige Lebensgefährtin und Mutter seiner Kinder im Urlaub angegriffen zu haben. Deswegen wurde der Fußballer im Vorjahr wegen Körperverletzung und Beleidigung in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro verurteilt – dieses Urteil aber hob das Bayerische Oberlandesgericht jüngst auf und gab den Fall zurück an das Landgericht München I. Die Causa wird deshalb neu aufgerollt. Boateng beklagte ein unfaires Verfahren und eine Vorverurteilung.

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