Die Fußball-WM der Frauen findet 2027 in Brasilien statt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Abbie Parr/AP/dpa)

Deutschland ist bei der Vergabe der Fußball-WM der Frauen leer ausgegangen. Die gemeinsame Bewerbung mit Belgien und den Niederlanden unterlag bei der Vergabe durch den Kongress des Weltverbands FIFA in Bangkok Brasilien. Nur 78 der 207 stimmberechtigten Mitglieder stimmten für das Turnier in Europa, Brasilien erhielt 119 Stimmen. Nur 197 Stimmen waren gültig. Deutschland war zuletzt 2011 Ausrichter der WM der Frauen.

Gespielt werden sollte in drei Jahren länderübergreifend in insgesamt bis zu 13 Städten. Alle vorgesehenen deutschen Spielorte liegen im Westen: Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und Köln. Laut FIFA-Evaluationsbericht sollte Amsterdam der Ort des Eröffnungsspiels werden, in Dortmund sollte das Finale steigen. Stattdessen richtet nun der brasilianische Verband erstmals in der Geschichte des Weltfußballs eine WM der Frauen in Südamerika aus.

Deutsches Werben bleibt vergebens

DFB-Präsident Bernd Neuendorf und die deutsche Delegation hatten in den vergangenen Tagen in Bangkok noch versucht, Überzeugungsarbeit geleistet. Die brasilianische Bewerbung war international favorisiert worden, auch weil sie im FIFA-Evaluationsbericht leicht besser bewertet worden war. «Wir glauben, dass wir eine ausgezeichnete Bewerbung vorgelegt haben», hatte Neuendorf vor der Vergabe gesagt. Kurz vor der Abstimmung versprach der DFB-Chef auf der Kongress-Bühne «die größte Feier in der Geschichte des Frauenfußballs.» Das Werben blieb jedoch vergebens.

Die anderen europäischen Verbände standen zwar hinter dem UEFA-Trio. Brasilien punktete aber auf dem amerikanischen Kontinent, in Asien und in Afrika. Die USA und Mexiko hatten ihre Bewerbung vor dem Kongress zurückgezogen und einen neuen Anlauf für 2031 angekündigt.

Der Weltverband hatte vorab Aspekte der Bewerbungen wie die Infrastruktur, Nachhaltigkeit, Menschenrechte und rechtliche Fragen bewertet. In der Bewerbung der Europäer bestünde «eine Reihe von rechtlichen Risiken», hieß es. Die Regierungen der Länder hätten die rechtliche Durchsetzbarkeit von eingereichten staatlichen Unterstützungsdokumenten nicht vollständig garantiert.

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