Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV in zwei Fällen wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 93.300 Euro verurteilt.
Wie der DFB dazu weiter mitteilte, kann der Verein bis zu 31.100 Euro davon für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden. Die muss dem DFB bis zum 31. März 2023 nachgewiesen werden, hieß es in der Mitteilung weiter.
Es geht um die Partien am zweiten Spieltag bei Eintracht Braunschweig (2:0) und am dritten Spieltag im Volksparkstadion gegen Hansa Rostock (0:1). In Braunschweig wurden laut dem DFB-Bericht im Hamburger Zuschauerbereich «mindestens 53 Rauchkörper und Bengalische Fackeln sowie zahlreiche Leuchtkugeln» gezündet. Wegen der starken Rauchentwicklung hatte sich der Anpfiff beider Halbzeiten jeweils um zweieinhalb Minuten verzögert. Und im Heimspiel gegen Rostock war im Hamburger Fan-Bereich ein diskriminierendes Banner gezeigt worden.