Muss sich vor dem DFB-Sportgericht verantworten: Mario Vuskovic. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Frank Rumpenhorst/dpa)

Das DFB-Sportgericht hat im Dopingfall von Fußballprofi Mario Vuskovic einen Befangenheitsantrag gegen einen Gutachter zurückgewiesen.

Dieser sei unbegründet, heißt es in der Mitteilung des Deutschen Fußball-Bunds. Zuvor hatten die Anwälte des Profis vom Hamburger SV einen entsprechenden Antrag gegen den kanadischen Experten Jean-Francois Naud gestellt. Das Sportgericht hatte nach den ersten beiden Verhandlungstagen entschieden, den Sachverständigen hinzuziehen zu wollen.

«Es liegen keine Gründe vor, die geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des abgelehnten Sachverständigen zu begründen», heißt es in der DFB-Mitteilung. Vuskovics Anwälte hatten Nauds Unabhängigkeit wegen dessen Zugehörigkeit zum Wada-Expertenkreis für Epo angezweifelt. Vuskovic war positiv auf das Blutdopingmittel Erythropoetin (Epo) getestet worden. Die «Prüfung und Bewertung einer Analyse zum Nachweis von körperfremden Epo» könne nur von wenigen Experten durchgeführt werden, begründete das Gericht. Dass Experten sich in Arbeitsgruppen austauschten, sei nicht zu beanstanden.

Das DFB-Sportgericht unter dem Vorsitz von Stephan Oberholz hatte vergangene Woche entschieden, durch den Gutachter offene Umstände und Fragen klären lassen zu wollen. Der nächste Verhandlungstag wurde für den 10. März angesetzt. Vuskovics Anwälte hatten vier Gutachten präsentiert, um den positiven Dopingtest des Kroaten anzufechten. Der 21-Jährige wurde nach dem Test am 16. September 2022 suspendiert und beteuert seine Unschuld. 

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