Der FC Bayern ist wegen Fehlverhaltens seiner Fans in der Champions League bestraft worden. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Sven Hoppe/dpa)

Der FC Bayern ist wegen Fehlverhaltens seiner Fans in der Champions League hart bestraft worden. Beim nächsten Auswärtsspiel in der europäischen Fußball-Königsklasse dürfen die Münchner keine Tickets an ihre Anhänger ausgeben, wie die UEFA mitteilte.

Zudem verhängte der Kontinentalverband eine Geldstrafe von 50.750 Euro gegen den deutschen Rekordmeister. Die Bayern kündigten an, einen Einspruch gegen das Urteil zu prüfen.

Abwehrspieler Dayot Upamecano wurde derweil nach seiner Roten Karte aus dem Achtelfinal-Hinspiel bei Lazio Rom (0:1) für ein Spiel gesperrt und fehlt dem Bundesligisten somit nur im Rückspiel am nächsten Dienstag in München. Der Franzose hatte in Rom in der 67. Minute für ein Foul Rot gesehen. Den fälligen Elfmeter verwandelte der frühere Dortmunder Ciro Immobile zum Siegtreffer für Lazio.

Fans der Bayern hatten bei der Partie Pyrotechnik abgebrannt und Gegenstände geworfen. Der Disziplinarausschuss der UEFA vollstreckte deshalb nun eine Strafe, die nach der Gruppenphase noch zur Bewährung ausgesetzt worden war. Im Oktober hatten Bayern-Anhänger beim Auswärtsspiel gegen den dänischen Club FC Kopenhagen (2:1) ebenfalls Feuerwerkskörper abgebrannt und Gegenstände geworfen.

Dreesen: «Sehr harte Entscheidung»

Auf die Frage, wie sehr die Münchner so ein Fan-Ausschluss treffen wird, antwortete Trainer Thomas Tuchel: «Ich hoffe, sie trifft uns. Weil im Ganzen müssen wir erst weiterkommen.» Es sei nicht angebracht, sich aktuell dazu zu äußern, meinte der 50-Jährige. Man müsse das Viertelfinale nämlich erst mal erreichen. Dort würde dann die Fan-Sperre greifen. Bei einem Ausscheiden gegen Lazio wäre das erste internationale Auswärtsspiel der nächsten Saison betroffen.

Bayerns Vorstandschef Jan-Christian Dreesen sprach von einer «sehr harten Entscheidung» und erinnerte daran, an die Fans schon im Dezember appelliert zu haben. Die Strafe treffe besonders jene Fans hart, die sich korrekt verhielten. «Wir haben die Entscheidungsgründe angefordert und prüfen die Möglichkeit eines Einspruchs», sagte Dreesen in einer Mitteilung.

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