Die Berufungsverhandlung über eine Schadensersatzforderung des ehemaligen Schiedsrichters Manuel Gräfe gegen den Deutschen Fußball-Bund ist erneut verschoben worden. Der an diesem Donnerstag geplante Termin wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt abgesagt. «Der Termin wurde aufgehoben, weil die Klage erweitert worden ist», sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Ein fälliger Vorschuss sei bisher nicht eingegangen beziehungsweise nicht für ihn gebürgt worden.
Ein neuer Termin stehe noch nicht fest. Aus dem gleichen Grund war bereits im Juni die Verhandlung verschoben worden. Gräfe hatte seine Bundesligakarriere nach 289 Einsätzen im Sommer 2021 wegen der beim DFB damals gängigen Altersbeschränkung von 47 Jahren beenden müssen.
Ex-Bundesliga-Referee will Verdienstausfall
Im November 2022 hatte das Landgericht Frankfurt dem heute 50 Jahre alten Ex-Schiedsrichter im Rechtsstreit mit dem DFB eine Entschädigung in Höhe von 48 500 Euro wegen einer Altersdiskriminierung zugesprochen. Der inzwischen 51 Jahre alte Berliner war gegen dieses Urteil dennoch in die Berufung gegangen, weil ihm das Gericht einen darüber hinaus eingeklagten potenziellen Verdienstausfall für die Saison 2021/22 in Höhe von 190 000 Euro nicht zugesprochen hatte.
Die Abweisung des Klagepunkts wurde damit begründet, dass Gräfe selbst bei einer Berufung auf die Liste der Bundesliga-Referees «keine Garantie auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen» gehabt hätte. Wie Gräfe hatte auch der DFB Einspruch gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt.