Nach der Absetzung von Martin Kind bleibt es bei Hannover 96 unruhig. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Moritz Frankenberg/dpa/Archivbild)

Der langjährige Vereinsboss Martin Kind lässt seine Abberufung als Geschäftsführer der ausgegliederten Profifußball-Gesellschaft von Hannover 96 rechtlich prüfen. Das teilte die Hannover 96 GmbH&Co. KGaA mit.

Derweil ist mit dem erfahrenen Manager Andreas Rettig bereits ein Nachfolger für Kind als Profifußball-Chef des Zweitliga-Clubs im Gespräch. Das berichtete die «Neue Presse» in Hannover. Demnach will der Vorstand des Muttervereins Hannover 96 e.V. zunächst einen Interims-Geschäftsführer und danach eine Dauerlösung für den in eine Kapitalgesellschaft ausgegliederten Profibereich präsentieren.

Rettig räumte am Donnerstag sogar mehrere Kontakte mit den 96ern in den vergangenen zwei Wochen ein – allerdings habe er dabei mit Kind selbst gesprochen. «Ich schätze Martin Kind sehr. Für mich ist Hannover 96 ganz eng mit Martin Kind und seinen Gesellschaftern verbunden», sagte der 59-Jährige der Deutschen Presse-Agentur. «Eine Nachfolgeregelung ist mir aber weder von Martin Kind noch von der Vereinsseite angeboten worden.»

Die Struktur von Hannover ist kompliziert

Bei Hannover 96 gibt es eine komplizierte Struktur mehrerer Gesellschaften. Der 78 Jahre alte Kind ist Mehrheitsgesellschafter der Hannover 96 Sales&Service GmbH&Co. KG, der die Profifußball-KGaA zu 100 Prozent gehört. Da die 50+1-Regel iN Deutschland jedoch vorschreibt, dass der Stammverein immer die Stimmen-Mehrheit in einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft besitzen muss, werden die Geschäftsführer der KGaA von der Hannover 96 Management GmbH bestimmt. Und die gehört zu 100 Prozent dem Stammverein.

Kinds Absetzung war am Mittwochabend eine Entscheidung des e.V.-Vorstands. Der Hörgeräte-Unternehmer verweist jedoch darauf, dass nur der Aufsichtsrat der Management GmbH einen Geschäftsführer berufen und abberufen darf. Dieses Gremium ist mit je zwei Vertretern der Kapital- und Vereinsseite besetzt, wurde laut Mitteilung der KGaA aber nicht über die Absetzung Kinds informiert.

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