Das Landgericht Dortmund hat den Fußball-Weltverband im Zusammenhang mit Regelungen für Spielervermittler zur Zahlung eines Ordnungsgeldes verpflichtet. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Ennio Leanza/epa/dpa)

Das Landgericht Dortmund hat den Fußball-Weltverband FIFA zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 150.000 Euro verpflichtet. Hintergrund ist ein Rechtsstreit um geplante Beschränkungen für Spielervermittler im Rahmen der Football Agent Regulations (FFAR).

Dazu hatte das Gericht im Mai ein Urteil zugunsten der Vermittler verhängt, in dem es eine von der FIFA geforderte Unterwerfungserklärung untersagte.

«Mit Wirkung zum 16.06.2023 änderte die Schuldnerin dieses Vorgehen gegenüber in Deutschland ansässigen Spielervermittlern. Von außerhalb Deutschlands ansässigen Spielervermittlern fordert die Schuldnerin hingegen weiter die Abgabe der Unterwerfungserklärung gemäß Art. 4 Abs. 2 FFAR, ohne danach zu differenzieren ob diese in Deutschland und der EU tätig sind», steht in dem Gerichtsbeschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Später heißt es, soweit sie dies gegenüber nicht in Deutschland ansässigen Spielervermittlern noch immer mache, «stellt diese Praxis weiterhin eine Zuwiderhandlung gegen die sich aus dem Urteil des Landgerichts Dortmund vom 24.05.2023 ergebende Verpflichtung (dort Ziffer 1. i) des Urteilstenors dar». Das Urteil sei nicht auf Deutschland beschränkt. Zuvor hatte der «Kicker» darüber berichtet.

Die FIFA teilte auf Anfrage mit, dass sie den Vollstreckungsbescheid zur Kenntnis genommen habe. «Die FIFA hat bereits ein Berufungsverfahren gegen die einstweilige Verfügung eingeleitet und behält sich das Recht vor, auch gegen den jüngsten Vollstreckungsbeschluss Berufung einzulegen», hieß es.

Auch der Deutsche Fußball-Bund war vom Landgericht Dortmund im Zusammenhang mit Spielervermittler-Regelungen kürzlich zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in gleicher Höhe verpflichtet worden. Der DFB hatte Rechtsmittel gegen den Beschluss angekündigt.

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