Union Berlin plant Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts nach Feuerzeugwurf-Urteil
Nach dem Urteil des DFB-Bundesgerichts zum Feuerzeugwurf plant Union Berlin die Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts, um noch vor Saisonende eine Entscheidung zu erhalten. (Urheber/Quelle/Verbreiter: )

Union Berlin, ein Fußball-Bundesligist, hat angekündigt, das Ständige Schiedsgericht anzurufen, um eine Entscheidung bezüglich des Feuerzeugwurfs zu erhalten. Diese Entscheidung könnte noch Einfluss auf die laufende Saison haben. Laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) drängt das Schiedsgericht auf ein zügiges Urteil, um Tabellensicherheit vor dem Ende der Saison zu gewährleisten.

Am Freitagabend entschied das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes, das Spiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum, das 1:1 endete, wegen des Vorfalls mit dem Feuerzeug mit 0:2 zu werten. Nach diesem Urteil erklärte Union-Präsident Dirk Zingler, dass der Verein in letzter Instanz vor das Ständige Schiedsgericht ziehen werde. Dieses Gericht ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Profivereinen und dem DFB sowie der Deutschen Fußball Liga.

Voraussetzungen für die Schiedsgerichtsbeschwerde

Um das Ständige Schiedsgericht einzuberufen, muss Union Berlin aktiv vorstellig werden. Sowohl der Verein als auch der DFB müssen einen Beisitzer für das dreiköpfige Gremium benennen. Der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Steiner ist bereits gesetzt. Jeder Schiedsrichter in diesem Verfahren muss über die Befähigung zum Richteramt verfügen und unparteiisch sowie unabhängig sein. Entscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen.

Kritik am Bundesgerichts-Urteil

Der Verein hat das Urteil des Bundesgerichts scharf kritisiert. In einer Stellungnahme nach der Verhandlung in Frankfurt hieß es, das Gericht sei vom VfL Bochum sowie vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies sei nur durch fehlerhafte Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung möglich gewesen. Das DFB-Bundesgericht hatte die Berufung von Union gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts abgelehnt. Auch die Berufungen von Holstein Kiel und des FC St. Pauli, die eine Einflussnahme auf den Abstiegskampf vermuteten, wurden als unzulässig abgewiesen.

Hintergrund des Vorfalls

Der Vorfall, der zu diesem Urteil führte, ereignete sich im Dezember, als der Torwart des VfL Bochum, Patrick Drewes, kurz vor Schluss von einem Feuerzeug aus dem Berliner Fanblock getroffen wurde. Das Bundesgericht entschied, dass Bochum durch diesen Vorfall geschädigt wurde und Union Berlin dafür verantwortlich sei.

Vorwurf von Union Berlin

Zingler äußerte, dass dies das erste Mal sei, dass das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Umwertung eines Spiels geführt habe, und dies trotz einer ordnungsgemäßen Spielbeendigung durch den Schiedsrichter. Er wies darauf hin, dass die Schaffung dieses Präzedenzfalls offenbar das Ziel des Kontrollausschusses gewesen sei. Tatsächlich äußerte Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des Bundesgerichts, in der Verhandlung, dass er hoffe, solche Fälle in Zukunft zu vermeiden und eine abschreckende Wirkung des Urteils zu erzielen.

Union Berlin sieht in diesem Urteil eine sportpolitische Dimension und erklärte: „Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entkommen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen.“ Bereits nach dem Urteil des Sportgerichts im Januar hatte Club-Geschäftsführer Horst Heldt den DFB heftig kritisiert.