Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger gibt vor dem Landgericht in Frankfurt am Main ein Statement ab. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Arne Dedert/dpa)

Im Sommermärchen-Prozess müssen sich drei ehemalige Top-Funktionäre des Deutschen Fußball-Bundes vor dem Landgericht Frankfurt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verantworten.

Die Deutsche Presse-Agentur beantwortet die wichtigsten Fragen zu dem Prozess.

Wer sind die Beschuldigten?

Angeklagt sind die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger (2004 bis 2012) und Wolfgang Niersbach (2012 bis 2015) sowie der frühere Generalsekretär Horst R. Schmidt. Das Trio gehörte wie der unlängst gestorbene Franz Beckenbauer zum Organisationskomitee der Fußball-WM 2006 in Deutschland.

Wie lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft?

In einer Mitteilung des Landgerichts heißt es: «Die Angeklagten sollen im Rahmen ihrer damaligen Verantwortlichkeiten die Einreichung inhaltlich unrichtiger Steuererklärungen veranlasst und hierdurch Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschlag für das Jahr 2006 in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB verkürzt haben. Dabei soll eine im Frühjahr 2005 geleistete Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro im Jahresabschluss des DFB als Betriebsausgabe für eine WM-Gala geltend gemacht worden sein, obwohl ihr tatsächlich ein anderer Zweck zugrunde gelegen und die Zahlung daher nicht steuermindernd habe verbucht werden dürfen.»

Was sagen die Angeklagten?

Alle drei haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen. So sagte Zwanziger vor dem Prozess-Auftakt: «Ich freue mich, dass in einer öffentlichen Hauptverhandlung dieser Fall für jedermann sichtbar aufgeklärt wird. Dann kommt endlich die Wahrheit auf den Tisch, und die muss ich nicht fürchten.»

Niersbachs Anwälte teilten mit: «Die Hauptverhandlung wird ergeben, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in der Sache unzutreffend sowie rechtlich haltlos sind. Am Ende dieses mehr als acht Jahre andauernden Strafverfahrens kann daher nur ein Freispruch unseres Mandanten stehen.»

Sind neue Erkenntnisse über den Zweck der dubiosen 6,7 Millionen Euro zu erwarten, die der DFB im April 2005 über die FIFA an den französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus überwiesen hatte?

Exakt diese Summe hatte Beckenbauer drei Jahre zuvor als Darlehen von Louis-Dreyfus erhalten, diese 6,7 Millionen waren letztlich beim früheren FIFA-Vizepräsidenten Mohammed bin Hammam gelandet.

Nein. In dem Prozess geht es ausschließlich um die Frage, ob diese Summe vom DFB in der Steuererklärung falsch verbucht worden ist. Eine Aufklärung der Affäre wird es ohnehin kaum noch geben können, nachdem die wichtigsten Zeugen wie Beckenbauer mittlerweile tot sind. Klar ist lediglich, dass Beckenbauer das Geld 2002 als Privatdarlehen vom französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus, der mittlerweile ebenfalls gestorben ist, erhalten hatte. Wofür die Millionen letztlich verwendet wurden, wird wohl immer ein Geheimnis bleiben. 

Hat das Urteil in dem Prozess Auswirkungen auf den DFB?

Ja, denn dem Verband wurde 2017 von den Finanzbehörden im Zuge der Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 aberkannt. Der DFB musste deshalb rund 22,5 Millionen Euro Steuern nachzahlen. Eine Klage des Verbandes gegen diesen Bescheid ist beim Finanzgericht in Kassel bis zum Abschluss des Sommermärchen-Prozesses ausgesetzt – und dürfte nur Aussicht auf Erfolg haben, wenn Zwanziger, Niersbach und Schmidt freigesprochen werden.

Von Eric Dobias, dpa
Folge uns

Von