Die Europäische Fußball-Union UEFA hat die Berufung des Bundesligisten VfB Stuttgart gegen einen Fan-Ausschluss zurückgewiesen. Wie die UEFA mitteilte, bleibt das Urteil bestehen, dass der Fußball-Bundesligist für ein Auswärtsspiel in der Europa League keine Tickets an seine eigenen Fans verkaufen darf.
Die Sanktion ist jedoch für zwei Jahre auf Bewährung verhängt worden, daher würde sie erst bei einem weiteren Vergehen der Anhänger in diesem Zeitraum greifen. Gegen die Entscheidung der UEFA bliebe dem VfB als nächster Schritt noch der Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS.
Ein Sprecher des Vereins sagte der Deutschen Presse-Agentur, der VfB habe noch nicht entschieden, ob und wie er auf die Entscheidung der UEFA reagiere. Zunächst warte man die schriftliche Urteilsbegründung des Verbands ab, sie liege noch nicht vor.
Beim Europa-League-Spiel der Stuttgarter in Basel (0:2) Anfang Oktober hatten Fans der Schwaben Feuerwerkskörper auf den Tribünen abgebrannt. Darauf hin war die UEFA aktiv geworden.
